Gesellschaftsrecht | Wettbewerbsrecht | Verkehrsrecht

Gesellschaftsrecht

Sind Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer einer KG, OHG oder GmbH? Welches Recht gilt für Sie? Haben Sie schon mal eine GmbH-Satzung entworfen oder, wenn Sie selbst Gesellschafter einer GmbH sind, hineingeschaut? Wie können Sie Ihre Rechte in einer Gesellschaft durchsetzen oder Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern austragen? Welche Rechte haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH?

Zu all diesen Punkten werden bald weitere interessante Informationen für Sie aufbereitet werden. Schauen Sie wieder herein auf der Suche nach Ansatzpunkten zur Lösung Ihrer besonderen Fragestellung.

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Wettbewerbsrecht

Es gibt Unternehmen und leider auch Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, wettbewerbswidrige Handlungen abzumahnen und hierbei exorbitante Anwaltshonorare oder sonstige Gebühren einzustreichen. Der Gesetzgeber gebietet diesem Treiben nur unzureichend Einhalt.

Aber ist es wirklich wettbewerbsrechtlich abmahnfähig, wenn ich in einer Verkaufsanzeige statt der Kilowattleistung meines zu verkaufenden PKW noch das althergebrachte „PS“ angebe? Warum durfte ich ein Bild, das doch im Internet frei verfügbar war und ohne weiteres herauskopiert werden konnte, nicht in meine eigene Homepage mit einbetten? Und was soll denn schon daran so schlimm sein, wenn ich den Verkauf eines Produktes mit einer Bezeichnung bewerbe, die sich ein anderer hat schützen lassen?

Flattert Ihnen eine Abmahnung ins Haus, ist schneller Rat notwendig. Denn im Regelfall haben Sie nur wenige Tage Zeit, eine mit der Abmahnung verbundene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Kosten von mehreren Tausend Euro sind dabei schnell entstanden, sodass es sinnvoll ist, sich fachkundig beraten zu lassen. Auch im Wettbewerbsrecht hilft Ihnen die Kanzlei Medla gerne weiter und verhindert, dass Sie ggf. unberechtigt in Anspruch genommen werden aber rät im Einzelfall auch durchaus dazu, einen Unterlassungsanspruch anzuerkennen, um den Schaden zu minimieren.

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Verkehrsrecht

Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Die Vorfahrt missachtet und einen anderen PKW beschädigt. Oder sind Sie selbst durch einen Verkehrsunfall geschädigt und ist Ihr Kfz erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden? Als Unfallopfer haben Sie im Regelfall immer Anspruch darauf, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu und vertreten zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, mit Ausnahme von Bagatellschäden. Auch die Kanzlei Medla hilft Ihnen dabei, Ihre Unfallschäden schnell und sicher durchzusetzen und insbesondere auch Forderungen, die nicht so ohne Weiteres für Sie ersichtlich sind, wie z. B. die korrekte Berechnung eines Nutzungsausfalles einzufordern. Überlassen Sie die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles dem Rechtsberater, der – sollten Sie sogar verletzt sein – sich natürlich auch um Ihre Schmerzensgeldansprüche kümmert, deren Höhe angesichts tausender, hierzu ergangener Urteile für den Laien gar nicht bestimmbar ist.

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